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Trennung > Scheidung > Ehewohnung _

Wer muss ausziehen? Wer verbleibt in der bisherigen Wohnung?

Das ist einer der häufigsten Streitpunkte bei einer Trennung.

Können die Ehepartner hier keine einvernehmliche Lösung finden, entscheidet das Familiengericht.

Leider ist es vielfach aus finanziellen Gründen nicht möglich, dass einer der Partner auszieht. Dann kann die Lösung nur so sein, dass die Partner getrennt in einer Wohnung leben. 

Es soll Fälle geben, in denen das sogar ohne Ärger funktioniert.

Können die ehemaligen Ehepartner keine Einigung finden, entscheidet das Familiengericht darüber, wie ein Zusammenleben innerhalb der Wohnung zu gestalten ist.

Bedeutet ein Zusammenleben mit dem Ex-Partner eine unzumutbare Härte, auch für die Kinder, kann die Wohnung einem der Ehepartner allein zugewiesen werden.

Bei Gewalteinwirkung wird in der Regel dem verletzten Ehepartner die Wohnung allein zugewiesen.

Das Kindeswohl hat für die Familiengerichte die Priorität bei der Beurteilung.

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Ehewohnung. Meist hat der Mann das Nachsehen.

Warum? Wegen der Kinder, die nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden sollen. Und meist sprechen sich die Gerichte dafür aus, wenn es um den Verbleib der Kinder geht, dass diese bei der Mutter bleiben sollen.

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