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Wer zieht aus, wer bleibt
in der bisherigen Wohnung.
Das ist einer der
häufigsten Streitpunkte bei einer Trennung.
Können die Ehepartner
hier keine einvernehmliche Lösung finden, entscheidet
das Familiengericht.
Leider ist es auf
finanziellen Gründen nicht möglich, dass einer der
Partner auszieht. Dann kann die Lösung nur so sein,
dass die Partner getrennt in einer Wohnung leben.
Es soll Fälle geben, in
denen das sogar ohne Ärger funktioniert.
Können die ehemaligen
Ehepartner keine Einigung finden, entscheidet das
Familiengericht darüber, wie ein Zusammenleben
innerhalb der Wohnung zu gestalten ist.
Bedeutet ein
Zusammenleben mit dem Ex-Partner eine unzumutbare
Härte, auch für die Kinder, kann die Wohnung einem der
Ehepartner allein zugewiesen werden.
Bei Gewalteinwirkung wird
in der Regel dem verletzten Ehepartner die Wohnung
allein zugewiesen.
Das Kindeswohl hat für
die Familiengerichte die Priorität bei der Beurteilung.
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Rechtsanwalt
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