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Das neue Familienrecht setzt
verstärkt auf die Eigenverantwortlichkeit des
Einzelnen, d. h. im Klartext, dass jeder nach der
Scheidung möglichst für sich selbst sorgen muss und
sich nicht mehr auf einen möglicherweise
zahlungskräftigen Expartner, Exehepartner verlassen
kann.
Gern wird hier für die
alten geltenden Normen der Spruch hergenommen: Einmal
Chefarztgattin, immer Chefarztgatting.
Das alte Recht ging davon
aus, dass jemand nach einer Scheidung möglichst den
Lebensstil weiter beibehalten kann, den er in der Ehe
hatte.
Das ist heute nicht mehr
so.
Grundsätzlich ist es
jedoch nicht so, dass ein nachehelicher Unterhalt nun
gänzlich ausgeschlossen ist. Am einfachsten ist das
nachvollziehbar wenn kleine Kinder (unter drei Jahren)
da sind, die versorgt werden müssen.
Ob nachehelicher
Unterhalt zu zahlen ist, ist auch mittlerweile in einer
Vielzahl von Fällen eine Betrachtung des Einzelfalls.
Eine Bedingung ist, dass
jemand "bedürftig" ist, d. h., er muss auf
den Unterhalt angewiesen sein um seinen Lebensunterhalt
bestreiten zu können.
Ein andere Aspekt ist, ob
der möglicherweise zum Unterhalt Verpflichtete
überhaupt in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, denn ein
Selbstbehalt muss jedem bleiben.
Diese liegt z. Zt.
(Frühjahr 2009) gegenüber einem Exehegatten bei rd.
1000,00 Euro monatlich.
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