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Eheaufhebung _

Eheaufhebung = Aufhebung einer ehelichen Lebensgemeinschaft.

Das wünscht sich so mancher. Statt sich in einem Scheidungsverfahren aufzureiben: Die Ehe einfach aufheben, für Null + Nichtig erklären zu lassen.

Was ist eine Eheaufhebung?

Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch aufgehoben werden.

Dies gilt z. B., wenn:


einer der Ehegatten bei Eheschliessung noch verheiratet ist / war _

ein Ehegatte bei Eheschliessung geschäftsunfähig oder noch nicht volljährig war _

eine Ehe unter Androhung von Gewalt zustande kam _

ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (Vater - Kind / Geschwister) besteht.

Es bestehen noch weitere Gründe, aus denen eine Ehe aufgehoben werden kann. Wollen die Ehegatten die Ehe fortsetzen, ist eine Eheaufhebung in vielen Fällen nicht möglich.

Die Folgen einer Eheaufhebung entsprechen denen der Scheidung.

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Eheaufhebung > Ein schneller Weg der Trennung?

Glaubt so mancher und ist auch manchmal so, ganz besonders, wenn eine Ehe erzwungen wurde, von der Familie, dem Ehemann oder von wem auch immer.

Es soll ja vorkommen, dass dies auch noch täglich in Deutschland passiert, auch, wenn dies heftigst bestritten wird.

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