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Eine Ehe kann unter
bestimmten Voraussetzungen auch aufgehoben werden.
Dies gilt z. B., wenn:
einer der Ehegatten bei
Eheschliessung noch verheiratet ist _
ein Ehegatte bei
Eheschliessung geschäftsunfähig
oder noch nicht
volljährig war _
eine Ehe unter Androhung
von Gewalt zustande kam _
ein
Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (Vater - Kind /
Geschwister) besteht.
Es bestehen noch weitere
Gründe, aus denen eine Ehe aufgehoben werden kann.
Wollen die Ehegatten die
Ehe fortsetzen, ist eine Eheaufhebung in vielen Fällen
nicht möglich.
Die Folgen einer
Eheaufhebung entsprechen denen der Scheidung.
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