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Der Kindesunterhalt ist
insgesamt nicht gesetzlich näher definiert.
Der Mindestunterhalt für
Kinder orientiert sich an der Gesetzgebung zur
Einkommenssteuer. Danach beträgt der Mindestunterhalt
in der mittleren Stufe (Jan. 2009) 322,00 Euro.
Um die Regelungen zum
Unterhalt und zu Unterhaltszahlungen etwas einheitlich
zu gestalten, hat man irgendwann einmal die
Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe geschaffen.
Nicht alle Gerichte
halten sich jedoch an die Vorgaben und weichen in ihren
Beurteilungen ab. So kann es von einem
Oberlandesgerichtsbezirk zum anderen zu Unterschieden
kommen.
Unter Nichtjuristen ist
es ein weitverbreiteter Glaube, dass man sich an der
Düsseldorfer Tabelle rechtsverbindlich orientieren kann
und dass sich dann daran auch die Familiengerichte zu
halten haben.
Die sogenannte zweite
Tabelle, die Berliner Tabelle, ist inzwischen entfallen.
Zu einer ersten
Übersicht ist die Düsseldorfer Tabelle immer geeignet,
auch für einen Nichtjuristen.
Wer es jedoch genauer
wissen will sollte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens
fragen.
Zur Düsseldorfer Tabelle
gelangen Sie > HIER
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