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Schnellscheidung > Sofortscheidung > Blitzscheidung _

Wird oft mit der Härtefallscheidung verwechselt, ist aber etwas völlig anderes.

Bei der "Schnellscheidung" ist eher gemeint, dass die Ehepartner sich einig sind das Trennungsjahr abzuwarten und einhellig zu erklären, dass man schon Monate (bis zu einem Jahr) getrennt von Tisch und Bett lebt und damit das Trennungsjahr erfüllt ist.

Die Gerichte prüfen auch diese "Märchen" in der Regel nicht nach, sodass eine Scheidung auch durchgezogen werden kann, ohne dass das Trennungsjahr abgewartet werden muss.
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Was ist die Härtefallscheidung?

Härtefallscheidungen stellen eher die Ausnahme dar.

Es gibt das Trennungsjahr. Damit will der Gesetzgeber, dass Eheleute Zeit haben einen "klaren Kopf" zu finden und ihre Entscheidung vielleicht überdenken.

Bei der Härtefallscheidung muss nachgewiesen werden, dass sich an der Absicht sich zu scheiden nichts mehr ändern wird. Dann kann geschieden werden, ohne das Trennungsjahr abzuwarten.

Aber auch hier gilt: Fragen Sie einen Anwalt.

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