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Die Blitzscheidung wird
oft mit der Härtefallscheidung verwechselt.
Bei der
"Schnellscheidung" ist eher gemeint, dass die
Ehepartner sich einig sind das Trennungsjahr abzuwarten
und einhellig zu erklären, dass man schon Monate (bis
zu einem Jahr) getrennt von Tisch und Bett lebt und
damit das Trennungsjahr erfüllt ist.
Die Gerichte prüfen auch
diese "Märchen" in der Regel nicht nach,
sodass eine Scheidung auch durchgezogen werden kann,
ohne dass das Trennungsjahr abgewartet werden muss.
Härtefallscheidungen
stellen eher die Ausnahme dar.
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