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Stichwort: Frag einen Anwalt _

Thema: Hohe Preise über Handy _

Einleitend: Wir legen Ihnen ans Herz Anrufe bei unserer Anwaltshotline über einen normalen Festnetzanschluss zu tätigen.

Warum?

Die Nummer unserer Zentralrufnummer ist 0900-1234 1010. Ein Anruf wird Ihnen mit preiswerten 1,85 Euro je Minute berechnet und mit Ihrer nächsten Telefonrechnung erhoben. Anrufe über Handy sind abweichend und können bis zu 3 Euro je Minute kosten. Die Ansage, die Sie hören, ist die Ansage des Mobilfunkanbieters bei dem Sie Kunde sind.

Zum Warum.

Auf unsere preisgünstigen 1.85 Euro je Minute schlagen sich Firmen wie Vodafone, 02, Telekom, 1&1 und wie sie allen heissen, kräftige Gebühren drauf, die auch nur sie vereinnahmen. Wir erhalten davon keinen Cent. So kann denn eine Handyminute Sie bis zu 3 Euro kosten.

Viel Geld. Zuviel Geld?

Das kann zumindest unterstellt werden, denn ein Blick über die Grenze zeigt, dass das in anderen Ländern sehr viel weniger sind, meist zwischen 30 und 40 Cent. Und meist auch pauschal, womit ein Preisvorteil, den Ihnen ein Anbieter bietet auch bei Ihnen ankommt.

Welchen Grund sollte es geben, dass es in Deutschland das Drei- bis Vierfache sein müsste?

Die meisten Anwaltshotlines berechnen Ihnen für einen Anruf 1,99 Euro. Berechnet Ihnen ihr Mobilfunkanbieter für einen solchen Anruf 3 Euro, steckt er sich 1,01 Euro in die Tasche. Je Minute!

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Unser für Sie gedachter Preisvorteil für einen Anruf unserer Hotline streicht Ihr Mobilfunkbetreiber ein.

Den Preisvorteil, denen Ihnen unserer günstiger Minutenpreis von 1,85 Euro bietet, können Sie nur über eine Festnetzleitung wahrnehmen. Rufen Sie über Handy an, kassiert Ihr Mobilfunkanbieter auch noch den Preisvorteil, der eigentlich Ihnen zugute kommen sollte. Bei einen Minutenpreis von 3 Euro über Handy steckt sich ein Mobilfunkbetreiber bei Ihrem Anruf auf unserer Nummer 1,15 Euro je Minute in die Tasche.

Und das ist nicht nur für uns, sondern auch für Sie ein richtiges Ärgernis.

Bei einem Anruf über Handy bei unserer Hotline vereinnahmt Ihr Mobilfunkbetreiber an Ihrem Anruf mehr als wir und der Sie beratende Anwalt.

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Gut, Mitschuld trägt wieder mal unser Gesetzgeber, der die Grenze für Anrufe über Handy bei 3 Euro festgesetzt hat, ohne näher zu spezifizieren.

Aber, es darf auch die Frage erlaubt sein, warum Mobilfunkanbieter an diese Höchstgrenze herangehen

In Spanien z. B. vereinnahmen Firmen wie Vodafone, O2 etc an so einem Anruf etwas mehr als 30 Cent je Minute und in Deutschland müssen es bis zu 1,15 Euro sein?

Ein Gespräch bei unsere Hotline dauert im Schnitt 6 bis 7 Minuten und da macht es schon einen Unterschied, ob ein Gespräch nun über Festnetz 11,10 Euro oder über Handy bis 18,00 Euro kostet.

Wo ist da die Verhältnismässigkeit?

Wer könnte es ändern? Klar, der Gesetzgeber, der tut sich aber mit der Korrektur von Gesetzen allgemein sehr schwer. Und solange keine mault...

Bleiben Sie als Verbraucher. Fragen Sie als Kunde bei Ihrem Mobilfunkanbieter nach, was der Grund für diese Gebühren sind, die nach unserer Ansicht völlig überzogen und unverhältnismässig sind. Fragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten, warum der Gesetzgeber so unbedacht gehandelt hat und nichts daran ändert. Fragen Sie, auch wenn dieser wahrscheinlich Null Ahnung hat wovon Sie sprechen.

Für die Mobilfunkfirmen ist das sowas wie ein Tabuthema. Die freuen sich unisono über die satten Einnahmen und kehren das Thema lieber unter den Teppich. Ist Ihnen schonmal eine Werbung begegnet, die darauf hinweist, dass einer für Anrufe auf Sondernummern besonders günstige Tarife hätte?

 

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