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Dies
ist nicht die erste Frage, die uns zur sog.
Online-Scheidung erreicht. Eine Online-Scheidung
in dem Sinn, dass die Scheidung elektronisch
durchgeführt werden könnte gibt es in
Deutschland (noch) nicht.
Gemeint
ist damit etwas, was es schon immer gibt und
juristisch die "einvernehmliche"
Scheidung genannt wird. Das heisst nicht anderes
als dass, wenn sich die Ehepartner einig sind es
genügt, wenn derjenige, der die Scheidung
einreicht, den Scheidungsantrag stellt einen
Anwalt haben muss. Das ist nämlich von Gesetzes
wegen so vorgeschrieben.
Das
einzige was daran "online" ist, dass
Sie mit dem Scheidungsantrag einen Anwalt mehr
oder weniger online beauftragen können und mit
diesem Anwalt auch den wesentlichen
Schriftverkehr "online" abwickeln
können.
Deshalb
kann der Anwalt auch in einer anderen Stadt
ansässig sein. Das war auch vor den Zeiten des
Internet so, nur war es damals schwieriger einen
auswärtigen Anwalt zu finden und auch die Wege
der Kommunikation waren etwas schwieriger.
Der
Begriff "Online-Scheidung" hat sich
irgendwie so eingeschlichen, es klingt halt
irgendwie "moderner". Das ist aber
auch alles.
Findet
ein Gerichtstermin statt, muss auch der
auswärtige Anwalt vor Ort zu diesem Termin in
Person erscheinen.
Gestatten
Sie mir deshalb bitte, dass ich im Weiteren
statt von der "Online-Scheidung"
korrekt von der einvernehmlichen Scheidung
spreche.
Die
einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt
kann nur gehen in Fällen, in denen nicht auf
den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich
oder den Unterhalt verzichtet werden soll.
Hier
müsste also schon einmal zwischen Ihnen und
Ihrem Mann eine faire Lösung gefunden werden.
Wird
verzichtet oder wird erkennbar, dass der auch
teilweise Verzichtende benachteiligt wird, wird
das Gericht ihm notfalls einen Rechtsanwalt
zuordnen.
Das
hat ganz einfach den Grund, dass der
Verzichtende durch seinen Verzicht nicht auch
noch benachteiligt werden soll.
Dann
sollten Sie bedenken, dass ein Scheidungsantrag
auch wieder zurückgezogen werden kann. Hat dann
der nicht anwaltlich vertretene keinen eigenen
Scheidungsantrag gestellt, findet die Scheidung
nicht statt.
Wenn
Sie also auch ganz sicher sein wollen, dass die
Scheidung auch durchgeht, sollten Sie einen
eigenen Scheidungsantrag stellen. Dazu aber
brauchen Sie eine anwaltliche Vertretung.
Wenn
Sie beide behaupten, schon länger als ein Jahr
getrennt zu sein, wird das Gericht Ihnen
sicherlich keine Steine in den Weg legen und die
Scheidung durchziehen.
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