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Scheidungsrecht - Scheidung per Mausklick?

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Thema: Scheidung online - Scheidung direkt am Beispiel einer Anfrage, welche über die Rechtsberatung per Mail hereinkam.

Frage:

Mein Mann und ich haben uns in den letzten Jahren so richtig auseinandergelebt.

Es wurde zwar nicht darüber gesprochen, aber es war eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis das Thema Scheidung auf den Tisch kommen würde.

Das ist nun geschehen. Mein Mann hat anscheinend schon vor einiger Zeit eine Frau kennengelernt, mit der er jetzt zusammenziehen will.

Das erfuhr ich, nachdem ich im Briefkasten einen (seinen) Scheidungsantrag vorgefunden habe.

Ich habe ihn dann darauf angesprochen und er meinte, dass es ja kein Problem sei, wenn wir nun beide behaupten würden schon länger als ein Jahr getrennt zu sein, geschieden zu werden.

Ich habe gegen die Scheidung nichts einzuwenden.

Deshalb meinte mein Mann, dass es nicht notwendig wäre einen zweiten Anwalt für mich einzuschalten. Es würde genügen, dass er den Scheidungsantrag gestellt hätte.

Er hatte seine Informationen aus dem Internet und sprach von so etwas wie einer Online-Scheidung und tatsächlich ist der Rechtsanwalt, der ihn vertritt auch nicht aus unserer Stadt.

Ich habe nun selbst im Internet nachgeschaut, aber die Informationen, die mich interessieren nicht gefunden, d. h., ich habe schon etwas gefunden, nur, meine Fragen hat es nicht zur Vollkommenheit beantwortet.

Ich habe auch keine Lust mehr viele weitere Stunden deshalb im Internet zu verbringen. Möglichweise ist es fruchtbarer und auch billiger, wenn meine Fragen von einem Ihrer Rechtsanwälte beantwortet werden.

Ich möchte halt im Grunde nur wissen, ob mir ein Nachteil entstehen kann, wenn ich mich damit einverstanden erkläre, dass, aus Kostengründen die Scheidung von einem Anwalt bearbeitet wird.

Es ist nicht so, dass ich meinem Noch-Ehemann misstraue, aber meine Mutter sagte schon immer: Vorsicht ist die Mutter...

Aber das kennen Sie ja.

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Antwort zur Frage zur Onlinescheidung:

Dies ist nicht die erste Frage, die uns zur sog. Online-Scheidung erreicht. Eine Online-Scheidung in dem Sinn, dass die Scheidung elektronisch durchgeführt werden könnte gibt es in Deutschland (noch) nicht.

Gemeint ist damit etwas, was es schon immer gibt und juristisch die "einvernehmliche" Scheidung genannt wird. Das heisst nicht anderes als dass, wenn sich die Ehepartner einig sind es genügt, wenn derjenige, der die Scheidung einreicht, den Scheidungsantrag stellt einen Anwalt haben muss. Das ist nämlich von Gesetzes wegen so vorgeschrieben.

Das einzige was daran "online" ist, dass Sie mit dem Scheidungsantrag einen Anwalt mehr oder weniger online beauftragen können und mit diesem Anwalt auch den wesentlichen Schriftverkehr "online" abwickeln können.

Deshalb kann der Anwalt auch in einer anderen Stadt ansässig sein. Das war auch vor den Zeiten des Internet so, nur war es damals schwieriger einen auswärtigen Anwalt zu finden und auch die Wege der Kommunikation waren etwas schwieriger.

Der Begriff "Online-Scheidung" hat sich irgendwie so eingeschlichen, es klingt halt irgendwie "moderner". Das ist aber auch alles.

Findet ein Gerichtstermin statt, muss auch der auswärtige Anwalt vor Ort zu diesem Termin in Person erscheinen oder sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen.

Gestatten Sie mir deshalb bitte, dass ich im Weiteren statt von der "Online-Scheidung" korrekt von der einvernehmlichen Scheidung spreche.

Die einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt kann nur gehen in Fällen, in denen nicht auf den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich oder den Unterhalt verzichtet werden soll. 

Hier müsste also schon einmal zwischen Ihnen und Ihrem Mann eine faire Lösung gefunden werden.

Wird verzichtet oder wird erkennbar, dass der auch teilweise Verzichtende benachteiligt wird, wird das Gericht ihm notfalls einen Rechtsanwalt zuordnen.

Das hat ganz einfach den Grund, dass der Verzichtende durch seinen Verzicht nicht auch noch benachteiligt werden soll.

Dann sollten Sie bedenken, dass ein Scheidungsantrag auch wieder zurückgezogen werden kann. Hat dann der nicht anwaltlich vertretene keinen eigenen Scheidungsantrag gestellt, findet die Scheidung nicht statt.

Wenn Sie also auch ganz sicher sein wollen, dass die Scheidung auch durchgeht, sollten Sie einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Dazu aber brauchen Sie eine anwaltliche Vertretung.

Wenn Sie beide behaupten, schon länger als ein Jahr getrennt zu sein, wird das Gericht Ihnen sicherlich keine Steine in den Weg legen und die Scheidung durchziehen.

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Eine einvernehmliche Scheidung, Onlinescheidung kann schon, um Kosten zu sparen, angedacht werden. Der jedoch nicht anwaltlich Vertretene sollte sich jedoch vorab und auch während des Scheidungsverfahrens schlau machen, wenn ihm etwas "seltsam" vorkommt. Dazu eignet sich Anwaltshotlines ideal: Man greift zum Telefon und ist einige Minuten für kleines Geld schlauer.

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Unser Tip: Notieren Sie sich unsere Nummer 0900/1234 1010 (1,85 €/Min aus dem Festnetz. Mobilfunkpreise abweichend) und verstauen Sie diese in Ihrer Brieftasche oder speichern Sie diese in Ihrem Handy. Oder besser noch: Machen Sie beides, denn auch ein Handy kann mal verloren gehen. Unverhofft kommt oft und das gilt auch für rechtliche Schwierigkeiten, die sich manchmal unverhofft auftun.

20022019d

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