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Einige Informationen zu den häufig gestellten Fragen im Betreuungsrecht:

Noch immer wird, wenn Betreuungsrecht, Betreuung gemeint ist von Entmündigung gesprochen. 

Deshalb mal ganz klar zur Aufklärung: Heute kann niemand mehr entmündigt werden. Etwas weiter unten in dieser Seite werden wir darauf eingehen, warum sich viele trotzdem entmündigt fühlen.

Das Bundesministerium Justiz + Verbraucherschutz schreibt dazu:

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. 

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. 

Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.

Informationen zum Betreuungsrecht

Das Bundesministerium Justiz + Verbraucherschutz informiert zum Betreuungsrecht und wir empfehlen Ihnen unbedingt sich zunächst auf dieser Seite schlau zu machen. Zu dieser Seite kommen Sie > HIER

Weiterhin finden Sie auf deren Seite ein Formular für Ihre Vorsorgevollmacht, welches Sie nur ausdrucken und ausfüllen müssen. Weiterhin finden Sie dort eine Broschüre die Ihnen den Sinn der Vorsorgevollmacht ausführlich erklärt, sowie eine Patientenverfügung, in der Sie festlegen können, was Ihr Wille ist, sollten Sie z. B. einen Unfall oder sonst ein Ereignis nicht mehr in der Lage sein für sich selbst zu entscheiden.

Für die Broschüre zur Vorsorgevollmacht klicken Sie bitte > HIER

Für eine vorformulierte Vorsorgevollmacht klicken Sie bitte > HIER

Für die Patientenverfügung klicken Sie bitte > HIER + HIER

Die Seite des Bundesministeriums für Justiz + Verbraucherschutz gibt in vorbildlicher Weise wieder, was der Gesetzgeber sich gedacht hat, als er die Normen zum Betreuungsrecht formulierte. 

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Betreuungsrecht und Praxis

In der Praxis schein aber vieles nicht so recht rund zu laufen und deshalb kommen wir jetzt einmal dazu, was so manche Menschen, die für Bereiche, in denen sie nicht mehr für sich sorgen können sollen und unter Betreuung gestellt wurden, den bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälten so erzählen, erzählen wie sie von Betreuern behandelt werden.

Viele bitten um Hilfe: "Mein Betreuer behandelt mich wie ein kleines Kind, schreibt mir alles vor, ich kann nichts mehr alleine für mich entscheiden, auch nicht die kleinsten und einfachsten Sachen".

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass viele Betreuer selbst den Sinn der Betreuung nicht verstanden zu haben scheinen, nicht wissen, dass sie betreuen sollen, statt zu bevormunden.

Für vieles was rechtsberaten sollende Anwälte zu hören kriegen passt nur noch die Bezeichnung: Missbrauch der Betreuung.

Viele als Betreuer Auftretende, vor allem "Berufsbetreuer", Menschen also, die mit Betreuungen ihren Lebensunterhalt verdienen, scheinen sich für die ihnen anvertrauten Menschen wenig bis nicht zu interessieren. 

Auch die Betreuungsgerichte zeigen sich, wenn es darum geht die "Klagen" der Betreuten zu überprüfen, in vielen Fällen nicht gerade übereifrig.

Aber; so schutzlos ausgeliefert, wie manche Betreute glauben zu sein, sind sie nicht.

Sie sind ja eben nicht entmündigt, haben also alle Rechte wie jeder, alle anderen, in einem Rechtsstaat.

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Wir freuen uns, wenn Sie hier eine Antwort auf eine Ihrer Fragen gefunden haben sollten.


Haben Sie keine Antwort gefunden, stehen Ihnen die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen. Oft ist eine Frage in wenigen Minuten beantwortet und das Problem gelöst.

Und, immer dran denken: Nicht alles was im Internet zu finden ist, sollte ungeprüft übernommen werden!
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Unser Tip: Notieren Sie sich unsere Nummer 0900/1234 1010 (1.85 €/Min aus dem Festnetz. Mobil = abweichend) und verstauen Sie diese in Ihrer Brieftasche oder speichern Sie diese in Ihrem Handy. Oder besser noch: Machen Sie beides, denn auch ein Handy kann mal verloren gehen. Unverhofft kommt oft und das gilt auch für rechtliche Schwierigkeiten, die sich manchmal unverhofft auftun.


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Ab hier hat die Seite nichts mehr mit dem Thema Betreuungsrecht zu tun. 

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