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Kündigungsrecht
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Eine
fristlose Kündigung geht nicht von jetzt auf gleich.
Eine
Kündigung kann immer nur das letzte Mittel
sein, für einen Zustand des Zuspätkommens.
Diese
Form der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ist völlig
unverhältnismässig.
Ihr
Chef hätte Sie vorher abmahnen müssen, d. h.,
er hätte das, was er Ihnen vorwirft konkret in
der Abmahnung benennen müssen und Ihnen auch
die Sanktionen darlegen müssen, falls sich in
Ihrem Verhalten nichts ändert. Das ist
offensichtlich nicht geschehen.
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Arbeitsvertrag
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Grundsätzlich geht der Gesetzgeber von
mündigen Bürgern aus und deshalb gibt es in
Deutschland den Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Diese Vertragsfreiheit im sog. Vertragsrecht
heisst nicht anderes, dass grundsätzlich alles
vereinbar ist.
Die Formulierung "grundsätzlich"
ist hier bewusst gewählt, weil diese Freiheit
bei Verträgen doch wieder durch eine Vielzahl
von Normen eingeschränkt ist.
Die gilt besonders für das Arbeitsrecht.
Das Befristen von Arbeitsverträgen ist nach
den Normen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch!)
grundsätzlich zulässig.
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Arbeitszeugnisse
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Grundsätzlich
ist es so, dass ein Arbeitnehmer ein Recht auf
ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat.
Zu
verschlüsselten Formulierungen wird deshalb
gegriffen, weil ein Arbeitszeugnis zwar wahr
sein soll, aber der Arbeitnehmer in einem
Arbeitszeugnis nicht "schlecht"
gemacht werden darf.
Die
Formulierungen in einem guten Arbeitszeugnis
klingen deshalb manchmal arg übertrieben.
Nun ist es so,
dass, wenn das Arbeitszeugnis geschrieben wird,
dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, dass er
sich überlegt, was genau er sagen will. Ist das
Arbeitszeugnis mal aus dem Haus und in Händen
des Arbeitnehmer ist es für eine Korrektur zu
spät.
Er erhält es nur zurück, wenn ein Arbeitnehmer mit dem
Zeugnis insgesamt und in Teilen nicht
einverstanden ist.
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Arbeitsvertrag
- Teilzeitarbeit
Ich
arbeitete selbständig für einen Verlag 12
Stunden in der Woche und
einem
Stundenlohn von 15 Euro
Der
Betriebsleiter ersuchte mich im August und
September
frei zu machen.
Dies wegen Arbeitsmangel.
Ab Mitte Oktober - nach
meinem Urlaub - sollte ich dann dafür 16
Stunden in der Woche
arbeiten.
Nach meinem Urlaub
teilte mir der Betriebsleiter jedoch mit, dass
sich etwas geändert hätte und er leider auf mich verzichten müsse.
Es gibt
keinen Vertrag und es wurden keine sozialversicherungspflichtigen
Abgaben seitens des Verlages geleistet.
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